Neue Steuervorteile für E-Autos
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seit dem 1. Juli 2025 profitieren gewerbekunden von umfangreichen Steuererleichterungen bei anschaffung von einem elektroautos!
Beim Erwerb eines rein elektrischen Fahrzeuges durch Ihr Unternehmen können Sie bereits im ersten Jahr 75 % der Kosten steuerlich absetzen – das bedeutet spürbare steuerliche Entlastung und sofortige Liquiditätsvorteile.
Staffelabschreibung bis zu 100 %
Die restlichen Anschaffungskosten können Sie über fünf Jahre abschreiben:
10 % im zweiten Jahr
5 % im dritten Jahr
5 % im vierten Jahr
3 % im fünften Jahr
2 % im sechsten Jahr
Damit ist der gesamte Anschaffungspreis innerhalb von sechs Jahren steuerlich geltend gemacht.

